Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Firma IWS Infrarot-Wärmesysteme Stuppi mit unseren Kunden. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung ist hierbei maßgebend. Wobei jeweils die Textform ausreichend ist.
II. Angebote und Vertragsabschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertragsabschluss erfolgt erst dann, wenn wir diesen schriftlich bestätigt haben.
- Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
- Eine Bestellung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Arbeitstagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (Textform) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
- Werden vom Kunden nachträglich Änderungen des Auftrages gewünscht, so sind diese Änderungen nur wirksam, wenn hierüber Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien erzielt wird.
- Steht dem Kunden kein rechtliches oder vertragliches Rücktrittsrech zu, werden alle bisher erbrachten Leistungen dem Kunden in Rechnung gestellt.
- Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
- Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise (in Euro), und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, ggf. Zoll, Transport und Verpackung. Etwaige Gebühren, gewünschte Transportversicherung, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.
- Bei Arbeiten, die außerhalb unserer allgemeinen Arbeitszeiten erfolgen (beispielsweise Nacht- und Wochenendarbeiten) werden die dafür angemessenen Zuschläge gesondert in Rechnung gestellt. Wünscht der Kunde Arbeiten außerhalb der allgemeinen Arbeitszeiten von uns, muss dies der Kunde rechtzeitig anmelden. Rechtzeitig ist eine solche Anmeldung immer nur dann, wenn wir uns hierauf organisatorisch einstellen können.
- Zahlungen des Kunden sind sofort nach Rechnungsstellung fällig und spätestens binnen 30 Kalendertagen ab Rechnungsstellung zu zahlen, bzw. ausschließlich auf unser Geschäftskonto zu überweisen. Zahlungen mit Skonto sind möglich, bedürfen jedoch einer schriftlichen Vereinbarung. Wir sind, auch im Rahmen vor oder einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen.
- Abweichende Zahlungsbedingungen oder Vereinbarungen benötigen unsere schriftliche Zustimmung
- Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Weitere Lieferungen an den betreffenden Kunden werden ausgesetzt, bis die Zahlung ganz- oder teilweise erfolgt ist.
IV. Lieferung/ Lieferverzug/ Höhere Gewalt/ Selbstlieferungsvorbehalt
- Soweit nicht schriftlich oder mündlich abweichend vereinbart, gilt als Lieferzeit der in der Auftragsbestätigung schriftlich festgelegte Liefertermin. Soweit der Auftraggeber nicht alle von ihm zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben etc. vor dem schriftlich festgelegten Termin beigebracht hat, verlängert sich der schriftlich festgelegte Liefertermin um die entsprechende Zeit, beginnend ab dem Zeitpunkt, zu dem die vorstehend aufgeführten Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben etc. vollständig beim Auftragnehmer eingegangen sind.
- Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk des Auftragnehmers verlassen hat oder bei Abholung durch den Auftraggeber der Auftragnehmer seine Versandbereitschaft dem Auftraggeber mitgeteilt hat.
- Die Lieferfrist kann sich im angemessenen Rahmen verlängern, wenn unvorhersehbare Einflüsse eintreten, wie z.B. Lieferverzug beim Unterlieferanten, Arbeitskämpfe etc.
- Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerung oder wegen nicht erbrachter Leistungen sind gegenüber dem Auftragnehmer ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers, seiner leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen vorliegt.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.
- Die Lieferung kann verweigert werden, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Anspruch auf Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. Unser Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung erbracht wird oder eine Sicherheit für sie geleistet wird. Wir behalten uns aber vor, von dem Vertrag zurück zutreten.
V. Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Auftragnehmers.
- Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (zB Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
- Der Kunde ist bis auf Widerruf gemäß befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten, unter den folgenden Bedingungen:
- Wenn er nicht bei und im Verzug ist.
- Wenn er die Ware unter seinem Eigentumsvorbehalt veräußert.
- Die Forderungen des Auftraggebers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber schon jetzt an den Auftragnehmer ab; der Auftragnehmer nimmt die Abtretung an.
Bei Veräußerung an Dritter, auf die Vorbehaltsware, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen.
VI. Mängelhaftung
- Die Untersuchungs- und Rügepflichten des Auftraggebers bestimmen sich nach § 377 HGB.
- Die Mängelrüge muss schriftlich erfolgen.
- Bei einem von uns zu vertretender Mangel, muss uns die Gelegenheit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen oder Ersatz zu liefern. Die Wahl der Beseitigung des Mangels muss uns überlassen werden. Wir sind verpflichtet, alle erforderlichen Aufwendungen für die
- Beseitigung des Mangels zu tragen. Dies gilt nicht für nachträglich geforderte Änderungen an der Ware!
- Der Kunde ist nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen, sollten wir zur Mängelbeseitigung nicht in der Lage oder bereit sein. Einflüsse durch höhere Gewalt sind hier ausgeschlossen.
- Eine Gewährleitung für solche Mängel wird nur erbracht, für Mängel die bereits zurzeit des Gefahrenüberganges vorhanden sind.
- Schäden oder Mängel, die aufgrund von unsachgemäßer Handhabung oder durch Fahrlässigkeit entstehen, sowie aufgrund von Abnutzung/Verschleiß im Betriebszustand, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
- Änderungen oder Reparaturen an der von uns gelieferten Ware, durch den Kunden oder von Dritten, ohne vorherige Genehmigung durch uns, unterliegen zudem nicht mehr der Gewährleistung.
- Die Gewährleistungsfrist kann bei 1-2 Jahren liegen, je nach gelieferter Ware. Die Fristen werden im Vertrag schriftlich festgehalten. Ebenso wie Abweichungen von diesen Fristen.
VII. Erfüllungsort/ Gerichtsstand/ Anzuwendendes Recht
- Der Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist, soweit nicht abweichend vereinbart, der Sitz des Auftragnehmers.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverhältnis, dem diese Lieferungen und Leistungen zugrundeliegen, ist der Sitz des Auftragnehmers.
- Auf die Rechtsbeziehungen der Parteien hinsichtlich der vereinbarten Lieferungen und Leistungen findet das deutsche Recht.
- Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen und Ergänzungen erfolgen schriftlich.
VIII. Datenschutz
- Wir weisen unsere Kunden gemäß § 33Bundesdatenschutzgesetz darauf hin, dass ihre Daten von uns gespeichert werden und für die Auftragserfüllung verarbeitet werden. Die Verarbeitung der Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes.